Noch strengere Regeln für deinen Südafrika-Aufenthalt
Seit 2016 noch strengere Einreisebestimmungen
Seit dem 26 September 2016 herrschen in Südafrika noch strengere Einreise- und Ausreiseregeln. Und wer diesen nicht folgt, muss mit hohen Strafen rechnen.
Wer seinen Aufenthalt ohne gültiges Visum verlängert und länger im Land bleibt als es der Stempel im Pass anzeigt, gilt als “undesirable”, unerwünscht, und ist somit illegal im Land. Wer weniger als 30 Tage illegal im Land bleibt, gilt für bis zu 12 Monaten als unerwünschte Person mit Einreisesprerre. Wer länger als 30 Tage unerwünscht im Lande bleibt, der wird bis zu fünf Jahren gesperrt. Berufung einlegen war bis September per Email an Home Affairs möglich.
Unter keinen Umständen länger im Land bleiben
Seit dem 26. September 2016 gilt nun: Wer sich illegal im Land befindet und als unerwünschte Person in Südafrika aufhält, der kann sich auch nicht mehr auf ein neues Visum Bewerben und muss seine Einreisesperre von 12 Monaten oder 5 Jahren abwarten, bevor ein neues Visum beantragt werden kann.
Visa Verlängerung beantragen
Regel: Wer eine Verlängerung seines Visums in Südafrika beantragt und das Resultat noch nach Ablauf des aktuellen Visums ausstehend ist, sollte solange im Land bleiben, bis das Endergebnis des Antrages klar ist. Wer während dieses Prozesses das Land verlässt, wird auch als unerwünscht erklärt.
Visum für Erwachsene
Als EU-Bürger brauchst du einen gültigen Reisepass, noch mindestens 30 Tage über das Ausreisedatum hinaus gültig und mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke.
Bei Ankuft in Südafrika erhält jeder ein Besuchervisum, das in der Regel für 90 Tage gültig ist.
Ein vorläufiger Reisepass mit Passbild, gleicher Gültigkeit, ist auch zugelassen.
Seit November 2015 akzeptiert Südafrika ausschließlich maschinenlesbare Reisepässe. Sollte der Pass manuell verlängert worden sein, ist dieser für eine Einreise nach Südafrika nicht gültig.
Visum für Kinder
Kinder brauchen für die Einreise nach Südafrika einen eigenen gültigen Reisepass mit Lichtbild (gleiche Bestimmungen wie für Erwachsene) sowie eine vollständige Geburtsurkunde. Die Geburtsurkunde muss auf Englisch übersetzt und beglaubigt sein.
Am besten beantragen die Eltern auf dem Bürgeramt der zuständigen Stadt eine internationale Geburtsurkunde. Auch Kinderreisepässe müssen maschinenlesbar sein.
Minderjährige, die ohne oder nur mit einem Elternteil reisen
Minderjährige müssen bei der Einreise nach Südafrika eine schriftliche Zustimmungserklärung (letter of consent) des anderen Elternteils und gegebenenfalls weitere Dokumente vorlegen.
Besuchervisum 90 bis 180 Tage
Eine Verlängerung kann 60 Tage vor Ablauf des Besuchervisums beim VFS - Visa Facilitätion Center - beantragt werden. Das Besuchervisum kann maximal um weitere 90 Tage verlängert werden, eine Garantie für weitere 90 Tage gibt es nicht.
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