Urlaub mit Kindern in Südafrika wird „schwieriger“
Seit dem 1. Juni 2015 brauchen Minderjährige für die Einreise nach Südafrika eine beglaubigte Geburtsurkunde in englischer Sprache - auch wenn sie mit ihren Eltern unterwegs sind.
Minderjährige müssen bei der Einreise nach Südafrika seit dem 1. Juni 2015 künftig ihre Geburtsurkunde dabeihaben – auch wenn die Eltern einen begleiten. Die Urkunde mus übersetzt und beglaubigt sein.
Reist ein Kind oder Jugendlicher nur mit Mutter oder Vater, wird eine eidesstattliche Versicherung des anderen Elternteils benötigt, das die Einreise nach Südafrika erlaubt. Die neue Regelung war bereits im vergangenen Jahr geplant gewesen, wurde aber zunächst aufgeschoben.
Am 26. Mai 2014 traten zahlreiche Gesetzesänderungen bei der Immigration nach Südafrika in Kraft. Bislang betrafen diese Neuerungen nur Menschen, die nach Südafrika auswandern oder länger hier leben möchten. Aber jetzt sind auch Touristen mit Kindern unter 18 Jahren betroffen.
Ursprünglich waren diese Änderungen bereits für den 1. Juli 2014 und später für den 1. Oktober 2014 vorgesehen, da sie international auf großen Protest gestoßen sind und es sich als schwieriger als erwartet erwiesen hat, diese Regelung umzusetzen, wurde die Einführung dieses Gesetzes auf den 1. Juni 2015 verschoben, wie der Innenminister Malusi Gigaba am 16. September bei einer Pressekonferenz bekannt gab. Dies gilt sowohl für die ungekürzte Geburtsurkunde als auch die schriftliche Genehmigung der Eltern.
Um Menschenhandel und Kindesentführungen vorzubeugen, wird die südafrikanische Regierung folgende Gesetze erlassen:
- Eltern, die mit minderjährigen Kindern einreisen und ausreisen, müssen neben deren Pässen und Rückreisetickets auch die vollständige Geburtsurkunde der Kinder vorlegen.
- Wenn minderjährige Kinder ohne ihre Eltern reisen (aber mit einem Familienmitglied oder Freund) müssen sie eine eidesstattliche Erklärung beider Eltern mitführen, in der sie ihre Erlaubnis zu dieser Reise geben. Zu dieser Erlaubnis müssen Kopien der Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds vorgelegt werden.
- Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, muss er/sie neben der Geburtsurkunde auch eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung des anderen Elternteils mit dessen Einverständnis zu dieser Reise vorlegen.
- Wenn ein Elternteil alleinerziehend und/oder das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat, so muss er/sie einen offiziellen Nachweis dafür oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorlegen.
Wie kann ich eine Geburtsurkunde in Deutschland beantragen?
Geburtsurkunden können beim Standesamt des Wohnortes schriftlich, telefonisch oder online beantragt werden. Kosten und Dauer hängen vom jeweiligen Standesamt ab. Noch ist unklar, ob eine beglaubigte Geburtsurkunde benötigt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, alle Urkunden und Bestätigungen von beglaubigten Übersetzern ins Englische übersetzen zu lassen.
Stand: 09. Februar 2018
Weitere Informationen rund ums Visum findest du bei Black Pen Immigration.
von Alexandra Seiler
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